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Integrationsgesetz: Mit weiteren Verbesserungen auf der Zielgeraden

Veröffentlicht am 05.07.2016 in Bundespolitik

Der Weg für weitere Verbesserungen im Integrationsgesetz ist frei: Die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales stimmte einem Änderungsantrag zum Entwurf des Integrationsgesetzes zu. Das Gesetz soll am Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden. Die SPD hat deutliche Verbesserungen für Geflüchtete durchgesetzt. Flüchtlinge in Ausbildung werden besser geschützt und ehrenamtliches Engagement besser gewürdigt.

Das Integrationsgesetz wird vielen Menschen den Zugang zu Arbeit, Sprache und Ausbildung erheblich erleichtern. Der SPD ist es auf der Zielgeraden gelungen, weitere Verbesserungen für Geflüchtete durchzusetzen. Künftig wird die Ausbildung von Flüchtlingen einfacher. Geduldete Flüchtlinge erhalten während einer dreijährigen Ausbildung und für eine zweijährige Weiterbeschäftigung einen rechtssicheren Aufenthalt. Das ist ein Riesenfortschritt. Es war ein großes Anliegen der SPD, auch bei vorzeitigem Ausbildungsende nicht sofort die Duldung zu streichen. Denn rund jeder vierte Ausbildungsvertrag in Deutschland wird aufgelöst – die Gründe hierfür sind vielfältig. Deshalb wird jetzt die einmalige Möglichkeit geschaffen, bei einem Ausbildungsabbruch sechs Monate eine neue Ausbildungsstelle zu suchen. Damit wird die sogenannte ‚3 plus 2-Regelung‘ bei Ausbildung noch praxistauglicher. Sie ist damit auch eine Antwort auf den Fachkräftebedarf in unserem Land.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat erreicht, dass die Belange von älteren Menschen bei der Niederlassungserlaubnis besser berücksichtigt werden: Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung entfällt das Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung. Bei der Verpflichtungserklärung konnten wir erwirken, dass eine Altfallregelung getroffen wird: Wer bis zum Inkrafttreten des Integrationsgesetzes eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, hat das nur für einen Zeitraum von drei Jahren statt wie künftig für fünf Jahre getan. Menschen, die etwa über ein Landesprogramm Flüchtlinge aus Syrien nach Deutschland holen, müssen für diese eine Verpflichtungserklärung abgeben und derzeit unbeschränkt für die Lebensunterhaltskosten einschließlich der Gesundheitskosten aufkommen.

Und die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale ist künftig anrechnungsfrei: In einem kommenden Gesetzgebungsverfahren werden wir regeln, dass auch Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten von bis zu 200 Euro ohne Abzug von Leistungen behalten dürfen – dies war ein großes Anliegen der Sportvereine und anderer ehrenamtlicher Organisationen.

Integration und Teilhabe für Menschen mit Fluchtgeschichte – noch nie waren die Rahmenbedingungen in Deutschland für sie so gut wie sie es nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes sein werden. Das ist ein großer Erfolg und trägt eine sozialdemokratische Handschrift.

Homepage Katja Mast MdB

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