Das Land unterstützt die Kommunen beim Ausbau der kommunalen Straßenverkehrsinfrastruktur: In 2014 gibt es Neubewilligungen mit einem Gesamt-zuwendungsvolumen von über 40 Millionen Euro.
Das Land unterstützt die Kommunen beim Ausbau der kommunalen Straßenverkehrsinfrastruktur: In 2014 gibt es Neubewilligungen mit einem Gesamt-zuwendungsvolumen von über 40 Millionen Euro.
Von den Neubewilligungen profitiert auch Titisee-Neustadt und Häusern. Wie die Betreuungsabgeordnete Gabi Rolland MdL mitteilte, wird in Titisee-Neustadt die Anbindung der Neustädter Unterstadt an die B31 und die Beseitigung des Bahnübergangs „Neustadt I“ mit einer Zuwendung von voraussichtlich 1.769.000 Euro gefördert. Häusern erhält einen Zuschuss von 250.000 € für die Gemeindeverbindungsstraße B500.
Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsinfrastrukturgesetz (LGVFG). Es handelt sich dabei um Mittel des Bundes, die das Land verteilt. Pro Jahr stehen bis zum Auslaufen des Programms in 2019 für den kommunalen Straßenbau ca. 66 Mio. Euro zur Verfügung. Aufgrund der vielen noch zu Zeiten der Vorgänger-Landesregierung erteilten Bewilligungen, stehen Mittel nur noch in sehr begrenztem Umfang für Neubewilligungen zu Verfügung. Zudem mussten die Förderregelungen zum 1.1.14 geändert werden. Umso erfreulicher sei, so Abgeordnete Gabi Rolland, dass Zuschüsse für die Projekte in Titisee-Neustadt und Häusern bewilligt werden können.
Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind dringliche Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahmen und Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen wie der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren und die Anlage von Gehwegen in Ortsdurchfahrten. Gefördert werden aber auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen. Als neuer Fördertatbestand können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden. Der Fördersatz liegt generell bei 50%. Bei Bahnübergangs¬beseitigungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein 75%-iger Zuschuss gewährt werden. Fördermittel gibt es aus dem LGVFG auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.
Hintergrund:In Folge der Förderalismusreform wird die LGVFG-Förderung im Jahr 2019 auslaufen. Der Bund stellt Baden-Württemberg bis dahin 165 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Hiervon stehen 66 Mio. Euro als Fördermittel für den kommunalen Straßenbau zu Verfügung, 15 Mio. Euro für Radverkehrsinfrastruktur und 84 Mio. Euro für den Ausbau des ÖPNV. Nach Abzug der bereits durch Bewilligungen gebundenen Mittel bleiben allerdings nur ca. 140 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau bis 2019 übrig, die für Neubewilligungen zur Verfügung stehen. Das Land musste deshalb in den Jahren 2012 und 2013 einen Bewilligungsstopp einlegen. Außerdem wurden die Förderregelungen entsprechend Forderungen des Rech-nungshofs verändert und der Fördersatz generell auf 50% festgesetzt. 2014 können nun wieder Bewilligungen erteilt werden. Zur Bewilligung stehen Projekte an, bei denen ein Baubeginn in 2014 erwartet wird. Bewilligungsbehörden sind die Regierungspräsidien.
Homepage Gabi Rolland MdL
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(Zeitung des SPD-Kreisverbands Ortenau)
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