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EnBW-Deal: SPD und Grüne ziehen vor Staatsgerichtshof

Veröffentlicht am 20.01.2011 in Landespolitik

Dr. Nils Schmid MdL, SPD-Landesvorsitzender und des. Spitzenkandidat für die Landtwagswahl 2010

Die SPD-Landtagsfraktion und die Fraktion der Grünen im Landtag werden wegen der Umstände beim Abschluss des EnBW-Aktiengeschäfts vor den Staatsgerichtshof ziehen. Nach Auffassung von SPD-Fraktionsvize Nils Schmid und Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann hat die Landesregierung mit der Umgehung des Parlaments gegen die Landesverfassung verstoßen. Mit ihrem gemeinsamen Antrag wollen die beiden Fraktionen erreichen, dass der Staatsgerichtshof dem Finanzminister bescheinigt, zu Unrecht seine Zustimmung zum Kauf der EnBW-Aktien erteilt zu haben.

„Die Regierung hat beim Kauf des milliardenschweren Aktienpakets das Haushaltsrecht des Parlaments verletzt“, sagte SPD-Spitzenkandidat Nils Schmid zur Begründung des Antrags. Nach seiner Auffassung hätte der Kaufvertrag nur unter Parlamentsvorbehalt geschlossen werden dürfen. „Auch wenn das Mappus offenbar nicht weiß: In Baden-Württemberg steht die Landesverfassung höher als das Aktienrecht“, so Schmid.

Nach Ansicht von Winfried Kretschmann, Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat der Grünen, kann im Fall des EnBW-Geschäfts nicht die Ausnahmeregelung der Landesverfassung herangezogen werden. „Der Finanzminister beruft sich zu Unrecht auf das Notbewilligungsrecht“, sagte Kretschmann. Seine Zustimmung hätte der Minister nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilen dürfen. Ein solcher Fall habe aber erkennbar nicht vorgelegen.

SPD und Grüne haben Prof. Dr. Joachim Wieland von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und Prof. Dr. Martin Morlok von der Universität Düsseldorf beauftragt, die Antragsschrift zu verfassen und die prozessuale Vertretung vor Gericht zu übernehmen. Mit der Einreichung des Antrags beim Staatsgerichtshof wird noch im Februar gerechnet.

Wieland hält den Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen sowohl für zulässig als auch in der Sache für erfolgversprechend. „Die Regierung kann ein Geschäft nur dann abschließen, wenn die Verfassung es ihr erlaubt“, unterstrich der Jurist. Weder die Ablehnung eines Parlamentsvorbehalts durch den französischen Geschäftspartner EdF noch die wirtschaftlich wünschenswerte Geheimhaltung könnten einen Verstoß gegen die Landesverfassung rechtfertigen.

Schmid kritisierte erneut die Landesregierung für ihr selbstherrliches Vorgehen, wenn es um den Beschluss von Haushaltsausgaben gehe: „Schon bei der Privatisierung der Bewährungshilfe Ende 2006 hat der Staatsgerichtshof dem Finanzminister ins Stammbuch geschrieben, einen Verfassungsbruch begangen zu haben.“

Der jetzige Fall zeige, dass die SPD-Landtagsfraktion in der damaligen Antragsschrift völlig zu Recht vor einer Wiederholungsgefahr gewarnt habe. Schmid tadelte die unwürdige Geheimdiplomatie von Ministerpräsident Mappus bei der Abwicklung des EnBW-Geschäfts nicht nur als dreisten Verfassungsbruch, sondern darüber hinaus als Verhöhnung der gewählten Volksvertretung.

Der Spitzenkandidat der Grünen, Winfried Kretschmann, kritisierte die Handlungsweise der Landesregierung als „klaren Machtmissbrauch“. Die Landesverfassung sehe das Notbewilligungsrecht für Katastrophenfälle und Ähnliches vor. „Von Aktienkäufen, mit deren Hilfe ein CDU-Regierungschef sich vor einer Landtagswahl ins rechte Licht rücken will, findet sich nichts in der Verfassung“, sagte Kretschmann. Eine verfassungskonforme Vorgehensweise hätte verlangt, dass der Finanzminister beim Landtagspräsidenten anfragt, ob eine schnelle Beschlussfassung des Landtags über einen Nachtragshaushalt möglich ist. Es sei aber nicht einmal der Versuch unternommen worden, die Zustimmung des Landtags zum Aktienkauf einzuholen.

Professor Wieland legte dar, dass das „Notbewilligungsrecht“ nach Artikel 81 der Landesverfassung nach seinem Dafürhalten den Aktienkauf nicht legitimieren könne. Es könne zwar für Außenstehende nicht nachvollzogen werden, ob das Bedürfnis zum Kauf der Aktien unvorhergesehen war, die notwendige Unabweisbarkeit sei jedoch keinesfalls gegeben.

„Es ist offenkundig, dass der Beschluss eines Nachtragshaushalts durch den Landtag auf entsprechende Anfrage hätte eingeholt werden können“, erklärte Wieland. Darüber hinaus könne die Verfassung nicht zur Disposition stehen, auch wenn die Regierung sie bei einem in ihren Augen vorteilhaften Geschäft als hinderlich empfinde. Dies gelte sowohl gegenüber Dritten, die einen Parlamentsvorbehalt nicht akzeptieren, als auch mit Blick auf die bundesrechtlichen Bedingungen für ein Übernahmeangebot.

Anlage: Exposé von Prof. Wieland zu den Erfolgsaussichten der Klage

Homepage Reinhold Gall MdL

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