Ministerin Öney: „Die Integration der Flüchtlinge ist und bleibt eine große Herausforderung. Mit einer zusätzlichen Förderrunde unterstützen wir die Kommunen bei ihrer wertvollen Arbeit.“
Ministerin Öney: „Die Integration der Flüchtlinge ist und bleibt eine große Herausforderung. Mit einer zusätzlichen Förderrunde unterstützen wir die Kommunen bei ihrer wertvollen Arbeit.“
Seit dem Jahr 2013 unterstützt das Land mit der Verwaltungsvorschrift (VwV) Integration die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene. Angesichts des anhaltenden Flüchtlingszugangs nach Baden-Württemberg und der damit verbundenen Herausforderungen für Kreise, Städte und Gemeinden hat das Ministerium für Integration die VwV-Integration im vergangenen Jahr auch für Anträge geöffnet, die die Einstellung von Flüchtlingsbeauftragten oder die Aufstockung der Stellen von Integrationsbeauftragten zum Ziel haben. Dieses Angebot ist auf großes Interesse gestoßen. In der Förderrunde 2016 konnten 161 Stellen für Integrations- bzw. Flüchtlingsbeauftragte mit insgesamt 13,4 Millionen Euro bezuschusst werden.
„Das große Interesse an unserem Förderprogramm ist ein Zeichen für das tatkräftige Engagement der Kommunen in der Flüchtlingsarbeit. Diese wertvolle und unverzichtbare Arbeit wollen wir weiterhin unterstützen“, sagte Ministerin Öney heute (18. März 2016) in Stuttgart.
Nach den üblichen Regularien wäre es für die Kommunen erst wieder ab Januar 2017 möglich, für die Stelle eines Flüchtlings- oder Integrationsbeauftragten eine Anschubfinanzierung durch das Land zu erhalten. „Das ist viel zu spät. Flüchtlinge sind jetzt da und müssen jetzt betreut werden. Je früher die Integration beginnt, desto besser funktioniert das Zusammenleben“, betonte Öney. Im Rahmen der VwV-Integration gibt es deshalb eine zusätzliche Förderrunde 2016 ausschließlich für die Einrichtung bzw. Aufstockung von Stellen für Flüchtlings- oder Integrationsbeauftragte zum Zwecke der Integration von Flüchtlingen.
Gefördert wird die Einrichtung bzw. Aufstockung einer zentralen Ansprechstelle in der Kommune. Im Flüchtlingsbereich soll diese Ansprechstelle zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Flüchtlingsangelegenheiten sein, die Tätigkeit der vielen ehrenamtlich Engagierten koordinieren und die Flüchtlingsarbeit bündeln und mitsteuern. Je nach den lokalen Gegebenheiten kommen auch Stellen in Betracht, die sich mehrere Kommunen für ihr Gesamtgebiet teilen. Möglich ist auch die Kombination von Integrations- und Flüchtlingsarbeit bei der einzurichtenden Stelle.
„Es freut mich, dass wir hier eine Lösung gefunden haben und auf die aktuellen Gegebenheiten rasch reagieren können. Unser Ziel ist es, möglichst viele Kommunen zu unterstützen,“ sagte Öney.
Kreise, Städte und Gemeinden können ab sofort und bis zum 15. April 2016 Anträge stellen. Die Anträge müssen wie üblich bei der L-Bank eingereicht werden.
Hintergrundinformationen:
Dem Förderprogramm liegt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (kurz VwV-Integration) vom 12. August 2013 zugrunde. Sie kann im Internet heruntergeladen werden. Informationen zur Antragstellung sind über die L-Bank abzurufen.
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