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Einigung: Übergänge in Rente werden flexibler

Veröffentlicht am 10.11.2015 in Bundespolitik

Mehr als ein Jahr haben wir mit der Union verhandelt, um die Übergänge in die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters und darüber hinaus flexibler zu gestalten. Das Resultat: Wir haben erfolgreich Ansätze entwickelt, mit denen der Übergang in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und dem individuellen Leistungsvermögen entsprechend gestaltet werden kann. Dabei haben wir wichtige sozialdemokratische Ziele durchgesetzt.

Wir haben viel dafür erreicht, dass die notwendigen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass künftig noch mehr Menschen gesund und fit bis ins hohe Alter arbeiten können. Das war eines unserer wichtigsten Ziele und dieses haben wir mit der Stärkung des Prinzips Prävention und Reha vor Rente erreicht. Ein wichtiges Instrument ist der von uns eingebrachte individuelle, berufsbezogene und freiwillige Gesundheitscheck für Versicherte mit 45 Jahren (Ü45-Checkup). Durch ihn erreichen wie eine rechtzeitige Bedarfsfeststellung an Präventions- und Reha-Bedarfen insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen.

Außerdem haben wir es geschafft, dass die Gerechtigkeitslücke bei der Zwangsverrentung entschärft wird. Wir finden: Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, sollen nicht bestraft werden, wenn sie aus Arbeitslosigkeit mit Abschlägen in die Rente gehen müssen. Deswegen können Hartz IV-Empfänger künftig nicht mehr gezwungen werden, eine vorgezogene geminderte Altersrente in Anspruch zu nehmen, wenn sie dadurch gegebenenfalls bis zu ihrem Lebensende auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wären und ihrerseits arbeitssuchend bleiben wollen.

Ganz entscheidend ist auch: Wir haben durchgesetzt, dass die Teilrente transparenter und flexibler gestaltet wird. Künftig ist es möglich, die Teilrente stufenlos zu wählen – das heißt jeder kann selbst darüber bestimmen, in welchem Umfang er Teilrente und Teilerwerbstätigkeit kombinieren möchte. Und wir haben beschlossen, dass die bisherigen starren Hinzuverdienstgrenzen flexibilisiert und durch ein einfaches Anrechnungsmodell ersetzt werden. Darüber gibt es neue Regelungen, was die Zahlungen von zusätzlichen Beiträgen zum Ausgleich von Abschlägen betrifft, die ein Arbeitnehmer in Kauf nehmen muss, wenn er vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht. Künftig ist diese Möglichkeit bereits ab 50 Jahren (vorher mit 55 Jahren) möglich. Die zusätzlichen Beiträge können in einer Summe, in Teilzahlungen, vom Arbeitnehmer selber oder aber vom Arbeitsgeber gezahlt werden.

Skeptisch sehen wir die auf fünf Jahre befristete Abschaffung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Beschäftigte nach dem Renteneintrittsalter von derzeit 1,5 Prozent für die Arbeitgeber. Für uns war dies ein Kompromiss, der die Einigungsfähigkeit der Koalitionspartner signalisiert und welcher für zukünftige Vorhaben hoffnungsvoll stimmt. Wir gehen davon aus, dass diese Maßnahme keinerlei Arbeitsmarkteffekte entfaltet.

Homepage Katja Mast MdB

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