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Eingetragene Lebenspartnerschaft: Deutschland macht sich locker

Veröffentlicht am 06.06.2013 in Bundespolitik

Oberhausen-Rheinhausen. Bundestagskandidat Daniel Born freut sich über den Urteilsspruch zur Homo-Ehe aus Karlsruhe. Damit, so der 37-jährige Jurist, werde erneut bestätigt, dass schwarz-gelbe Politik nicht nur unmodern, sondern auch verfassungswidrig ist. Laut Bundesverfassungsgericht widerspricht die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften der Verfassung.

„Deutschland macht sich locker. Das ist sozial und modern. Nicht ausgrenzen und diskriminieren, sondern das einladende Miteinander leben. Es ist beschämend, dass wieder einmal das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung auf den Boden des Grundgesetzes und der gesellschaftlichen Mehrheit holen musste“, erklärte der SPD-Bundestagskandidat für den Spargelwahlkreis am Donnerstag.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die entsprechenden Gesetze rückwirkend zum ersten August 2001 geändert werden. „Es überrascht wirklich niemanden, dass die Familien- und Steuerpolitik der Bundesregierung verfassungswidrig ist, denn sie basiert auf dem homophoben, diskriminierenden Weltbild der Merkel-Union“, kritisierte denn auch die SPD-Spitze in Berlin in einer ersten Reaktion. Die Bundesregierung müsse ihre Politik endlich der modernen Lebens- und der Verfassungswirklichkeit anpassen. Die SPD fordere die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bereits seit ihrer Einsetzung. Es sei an der Zeit, die Ehe weiter zu öffnen.

Auch Johannes Kahrs, Beauftragter für die Belange von Lesben und Schwulen in der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßt die Entscheidung aus Karlsruhe: „Dies ist eine gute Nachricht für alle Lebenspartner. Es ist aber beschämend, dass nur wenige Wochen nach dem letzten Bundesverfassungsgerichtsurteil die Unionsparteien wieder einmal zum Handeln gezwungen werden müssen, anstatt endlich die Wirklichkeit zur Kenntnis zu nehmen!“ Zu dieser Wirklichkeit zähle in diesem Fall sogar der eigene Koalitionsvertrag. Es sei wohl einmalig, dass dessen Umsetzung vom Bundesverfassungsgericht erzwungen wurde, so Kahrs.

„Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal klar gestellt, dass eine Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern sich unter familien- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten nicht rechtfertigen lässt. Deutschland hinkt im europäischen Vergleich bei der Gleichstellung von Lesben und Schwulen hinterher, weil derzeit nicht die Bundesregierung, sondern das Bundesverfassungsgericht der Motor der Gleichstellung ist“, stellte auch der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD, Ansgar Dittmar, klar.

Karlsruhe hatte am Donnerstag in einem Urteil festgehalten, dass eingetragene Lebenspartnerschaften ebenfalls vom Ehegattensplitting profitieren können müssen.

Homepage Daniel Born

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