Die zentralen bildungspolitischen Reformprojekte des Kultusministeriums werden auf den Weg gebracht, so dass sie bis zum Schuljahr 2012/13 endgültig starten können. Das Hauptziel von Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer ist eine sichere Unterrichtsversorgung.
"Mit den Reformen wollen wir es schaffen, dass die Schülerinnen und Schüler den bestmöglichen Abschluss erreichen", betont die Kultusministerin. Die bisherige soziale Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Elternhäusern müsse ein Ende haben. Ein weiteres Ziel sei es, die Leistungen der Schulen soweit zu verbessern, dass diese bei Vergleichstests in Deutschland und auch international auf vorderen Plätzen landen werden.
Die neue grün-rote Schulpolitik setzt dabei besonders auf die Kommunen, also auf Mitsprache, Begeisterung und Engagement von Eltern, Lehrkräfte und Kommunalpolitikern. Denn gute Schule wächst von unten, da die Bürger vor Ort viel besser wissen, welche Schularten, welche Abschlüsse und welche Qualität sie für ihre Schulen brauchen.
Die neue Gemeinschaftsschule
Eine zentrale Rolle spielt für die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen die neue Schulform der Gemeinschaftsschule. Mit ihr sollen die Weichen gestellt werden für ein längeres gemeinsames Lernen mit besseren Bedingungen für alle Kinder und Jugendlichen. "Wir wollen erreichen, dass die einzelnen Kinder und Jugendlichen so gut wie möglich gefördert werden und so lange wie möglich gemeinsam lernen können", betont die Ministerin. Der neue Schultyp soll die Abschlüsse von Haupt-, Realschule und Gymnasium umfassen und mit den entsprechenden Bildungsstandards auch den Vergleich und den Wechsel in andere Schultypen ermöglichen. Kommunen können damit vor Ort ein breiteres Angebot an Abschlüssen schaffen. Die Lehrkräfte treffen an den Schulen in Lerngruppen auf sehr unterschiedliche Schülerinnen und Schüler. Im Unterschied zur herkömmlichen Pädagogik erhalten die Schüler aber nur noch wenige gemeinsame Aufgaben, die für alle gleich sind. Ihre Arbeiten sind stark auf ihre individuelle Leistungsfähigkeit zugeschnitten. Die moderne Pädagogik erlaubt den Lehrkräften mit der Unterschiedlichkeit der Schüler besser umzugehen. Dieser Weg ist international längst beschrittenen und hat große Erfolge vorzuweisen.
Gemeinschaftsschulen werden als weiterführende Schulen die Klassen 5 bis 10 umfassen. Eine gymnasiale Oberstufe kann bei ausreichender Nachfrage am Standort eingerichtet werden. Möglich soll auch sein, die Klassen 1 bis 4 als Teil einer solchen Schule zu führen. Derzeit wird geprüft, wie viele Schüler zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erforderlich sind. Behinderte Kinder gehören grundsätzlich ebenso zur Gemeinschaftsschule wie sonderpädagogische Lehrkräfte. Die Schulen werden verpflichtet sein, in ihrem Schulkonzept Angebote zur inklusiven Beschulung von behinderten Kindern zu machen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Zum Schuljahr 2012/13 werden die ersten Gemeinschaftsschulen den Betrieb aufnehmen. Das Kultusministerium rechnet mit etwa 30 Schulen zum nächsten Schuljahr, die Zahl der Gemeinden, die sich für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule interessieren, beträgt zwischen 150 und 200. Allerdings müssen die Kommunen als Voraussetzung für die Genehmigung Konzepte mit einem hohen pädagogischen Standard einreichen.
Ausbau der Ganztagsschule
Der Ausbau der Ganztagsschule ist ein wichtiger Punkt, um die Bildungsgerechtigkeit in Baden-Württemberg zu verbessern. Die Kultusministerin schlägt vor, den flächendeckenden Ausbau zunächst vor allem im Primarbereich voranzubringen. Bis zum Jahr 2020 soll jede Grundschule zu einer Ganztagsschule werden können - und zwar, je nach Wunsch, in gebundener und in offener Form. Auch hier gilt also: Die Eltern, Lehrkräfte und Kommunalpolitiker vor Ort müssten hinter einem solchen Antrag stehen, ihre Kinder in eine Ganztagsschule bringen zu wollen.
Verbindliche Grundschulempfehlung wird abgeschafft
Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wurde im Kabinett bereits beschlossen und der Entwurf des Schulgesetzes befindet sich derzeit in der Anhörung des Landtags. Danach werden die Eltern bei der schulischen Laufbahn ihrer Kinder künftig das Sagen haben. Sie können sich dabei darauf verlassen, vor dieser Entscheidung in den Grundschulen intensiv beraten zu werden. Das Kultusministerium strebt hierbei ein systematischeres Vorgehen an. So müssen die Eltern künftig mindestens einmal jährlich zu einem Gespräch über die Begabung ihrer Kinder eingeladen werden.
Ein wichtiger Bestandteil der Beratung ist auch, die Kooperation von Grundschulen und weiterführenden Schulen zu verbessern. Dazu sollen etwa Kooperationsverbünde eingerichtet und verantwortliche Kooperationslehrkräfte ernannt werden. Die Zusammenarbeit der Schulen wird in Zielvereinbarungen vor Ort festgelegt.
Die Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz zeigen, dass das neue Verfahren das Übergangsverhalten in weiterführende Schulen nicht massiv verändern wird. Eine Gesetzesänderung soll bis zum Frühjahr 2012 erfolgen, so dass bereits die Eltern der Mädchen und Jungen aus den jetzigen vierten Klassen den weiterführenden Schultyp wählen könnten.
Umbau der Haupt- und Werkrealschule
Mit einer Reform der Haupt- und Werkrealschulen will die Kultusministerin möglichst vielen Schülern einen mittleren Bildungsabschluss anbieten. Damit wird ein doppeltes Ziel verfolgt: Zum einen geht es auch hier darum, die Bildungsgerechtigkeit insbesondere für Kinder aus Migrantenfamilien zu verbessern. Zum anderen könnten Kommunen damit ihre Schule vor Ort erhalten. Die geplante Änderung des Schulgesetzes sieht deshalb zum Schuljahr 2012/13 vor, dass alle Hauptschulen Werkrealschulen werden können. Schülerinnen und Schüler könnten demnach entweder den Haupt- oder den Werkrealschulabschluss absolvieren. Aufgeben will das Kultusministerium die bisherige verpflichtende Kooperation der Werkrealschulen mit den Berufsfachschulen, so dass die Schüler dieses Schultyps künftig vollständig an der Werkrealschule unterrichtet werden. Nach wie vor ist es aber möglich, dass Schüler der Werkrealschule nach der 9. Klasse an die ein- oder zweijährige Berufsfachschule wechseln.
Neue Wege im Gymnasium
Ab dem Schuljahr 2012/13 ist geplant, im Rahmen eines Schulversuchs im Gymnasium einen G 9-Zug zu ermöglichen. Dabei wird die Dehnung des Bildungsplanes auf neun Jahre in unterschiedlichen Stufen erprobt. Das Ministerium will darüber hinaus erreichen, dass die Belastung der Schülerinnen und Schülern auf den achtjährigen Gymnasien reduziert wird. Zudem soll das G8 zusätzliche Lehrerressourcen erhalten, um die Zahl der Poolstunden zu erhöhen.
Verbesserungen bei der frühkindlichen Bildung
Die neue Landesregierung will in der frühkindlichen Bildung deutliche Verbesserungen erreichen. Vorgesehen ist dabei, die durch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer erhaltenen Mittel zum einen zu nutzen, um die Plätze für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren auszubauen. Zum anderen sind weitere Schritte vorgesehen, um die Verbindlichkeit des Orientierungsplans voranzubringen. In der Diskussion ist etwa, den Leiterinnen der Kindergärten mehr Stunden zur Verfügung zu stellen und die Elternarbeit auszubauen. Wie diese Ziele umgesetzt werden können, wird in Verhandlungen mit den Kommunen festgelegt.