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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist für Baden-Württemberg mit seinem hohen Fachkräftebedarf ein Meilenschritt

Veröffentlicht am 08.06.2019 in Bundespolitik

Zur heutigen Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, des Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung und anderer Gesetze im Bereich Migration und Integration im Deutschen Bundestag erklären der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg Andreas Stoch und der Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg Martin Rosemann: „Das heute verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein großer gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Fortschritt und gerade für Baden-Württemberg mit seinem hohen Fachkräftebedarf ein Meilenschritt. Deutschland ist nun mal ein Einwanderungsland und deshalb sind wir froh, dass sich die CDU Baden-Württemberg mit ihren ewigen Bedenken im Bund nicht durchsetzen konnte."

„Seit über 20 Jahren setzt sich die SPD für ein derartiges Einwanderungsgesetz ein. Mit dem heutigen Beschluss machen wir Deutschland attraktiver für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland. Unsere Wirtschaft ist auf Fachkräfte angewiesen, gerade in Baden-Württemberg. Insgesamt waren Ende Mai 2019 über 110.000 Stellen in der baden-württembergischen Wirtschaft nicht besetzt. Ein solcher Fachkräftemangel gefährdet langfristig unseren Wohlstand. Um dieser Situation entgegenzuwirken und das wirtschaftliche Wachstum des Landes und unsere Sozialsysteme auch weiterhin zu sichern, sind wir daher auf Unterstützung von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland angewiesen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnen wir Einwanderungsmöglichkeiten in vollem Umfang auch für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung statt wie bisher nur mit Hochschulabschluss. Gerade diese Arbeitskräfte benötigen wir. Darüber hinaus ermöglichen wir künftig auch Menschen, zu uns zu kommen, um hier vor Ort einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu suchen. 2018 waren in jedem dritten Unternehmen in Baden-Württemberg Lehrstellen unbesetzt, tausende Stellen sind es auch dieses Jahr landesweit, Tendenz steigend. Um bereits heute dafür zu sorgen, dass motivierte junge Menschen zu gut ausgebildeten Fachkräften von morgen werden, auf die wir angewiesen sind, hat die SPD diese wesentliche Verbesserung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung erfolgreich verhandelt. Wer bereits in Deutschland ist, die Sprache erlernt hat, eine Ausbildung macht oder arbeitet und geduldet ist, erhält mit dem heutigen Gesetzespaket eine verlässliche Bleibeperspektive. Hierfür haben wir die bereits bestehende Ausbildungsduldung (3+2-Regelung) gesetzlich konkretisiert, um eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu erreichen. Daneben hat die SPD mit der neu geschaffenen Beschäftigungsduldung klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definiert, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind. Damit setzen wir auch Forderungen der baden-württembergischen Unternehmer-Initiative „Bleiberecht durch Arbeit“ um. Mit der dreißigmonatigen Beschäftigungsduldung erhalten Arbeitgeber sowie Geduldete und ihre Familien nun Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und mit der anschließenden erleichterten Möglichkeit des Übergangs in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis eine Bleibeperspektive. Das hilft den betroffenen Menschen, und es hilft der Wirtschaft in Baden-Württemberg und in ganz Deutschland.“

Homepage Dr. Stefan Fulst-Blei: Für Mannheim im Landtag von Baden-Württemberg

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