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Bundestag verabschiedet Pflegepersonalstärkungsgesetz

Veröffentlicht am 09.11.2018 in Bundespolitik

Mast: „Unser Versprechen an Pflegekräfte, Pflegebedürfte und ihre Angehörigen lösen wir ein“

 

„Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz setzen wir unser Versprechen um und verbessern spürbar und zeitnah die Situation in der Pflege für Pflegekräfte, Pflegebedürfte und ihre Angehörigen“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete für Pforzheim und den Enzkreis und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Mast. Mast hatte sich im Mai mit einem offenen Brief an Pflegerinnen und Pfleger in Pforzheim und im Enzkreis gewendet und Verbesserungen in der Pflege versprochen.

 

„Wir setzen das klare Zeichen, dass wir es ernst meinen mit Verbesserungen in der ambulanten und stationären Pflege“, so Mast weiter. Als Folge des Gesetzes wird es mehr Personal geben, denn es kann über Kassen refinanziert werden. Zudem soll Pflege besser bezahlt und die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden. Mehr Fachkräfte bedeutet mehr Zeit für die Patienten – diese Idee leitet das Gesetz. Pflegekräfte aus der Region hatten Mast gegenüber stets den Wunsch danach vermittelt – unter anderem beim Besuch des Pflegebeauftragten der Bundesregierung im August 2018.

 

„Die SPD hat in den Verhandlungen weit mehr erreichen können, als im Koalitionsvertrag vereinbart“, so Mast. Man habe Lohndumping in der ambulanten häuslichen Krankenpflege die rote Karte gezeigt. Die Krankenkassen müssten Tariflöhne künftig als wirtschaftlich angemessen akzeptieren. Im Gesetz sind Kassen dazu verpflichtet sind, Leistungen "wirtschaftlich und preisgünstig" einzukaufen. In der Praxis hatte diese Vorschrift dazu geführt, dass Tariflöhne als zu teuer abgelehnt und nicht vollständig erstattet wurden. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz beugt dem nun vor. Gleiches soll für das kirchliche Arbeitsrecht gelten. Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Fraktion im Bundestag war Mast in die Beratungen einbezogen.

 

„Verbesserungen werden schnell im Alltag spürbar und das war uns von der SPD wichtig“, so Mast weiter. „Damit unterstreichen wir durch Taten den hohen Stellenwert der Pflege.“ Fahrtkosten für ambulante Behandlungen für pflegebedürftige oder behinderte Patienten gelten künftig generell als genehmigt. Es entfallen langwierige Genehmigungsverfahren. Das sei eine echte Erleichterung für die Betroffenen. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.

 

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz verbessere zudem sofort die Personalausstattung in der Krankenhaus-Pflege. Künftig werde jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig refinanziert. Hierfür gibt es keine Deckelung. Daher sei mit einer deutlichen Personalaufstockung zu rechnen. Außerdem werden künftig Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal im Krankenhaus vollständig refinanziert. Die Auslagerung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen sorgt für vollständige Kostenerstattung und mehr Transparenz.

 

Für Krankenhäuser wird der Strukturfonds für weitere vier Jahre bis 2022 fortgesetzt, sodass jährlich 500 Mio. Euro für strukturverbessernde Vorhaben aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden. Anstelle des Pflegezuschlags werden 200 Mio. Euro in die Landesbasisfallwerte überführt und kommen damit allen Krankenhäusern zugute. Weitere 50 Mio. Euro werden für die Förderung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern in ländlichen Regionen bereitgestellt. In der Altenpflege werden 13.000 zusätzliche Stellen von den Krankenkassen finanziert. Pflegebedürftige werden hierfür finanziell nicht weiter belastet. Zur Finanzierung werden 640 Mio. Euro von den Krankenkassen bereitgestellt.

 

Pflegende Angehörige können künftig nach ärztlicher Verordnung eine stationäre Rehabilitation in Anspruch nehmen. Der zu Pflegende kann entweder in der Rehaklinik betreut werden oder die Krankenkasse muss für die Zeit des Aufenthalts eine Versorgung koordinieren. Wir rechnen damit, dass künftig mehr pflegende Angehörige die Möglichkeiten der Reha nutzen.

Homepage Katja Mast MdB

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