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Bundesrat beschließt Vorstoß von Baden-Württemberg und Hessen

Veröffentlicht am 03.05.2013 in Landespolitik

Innenminister Reinhold Gall: Bessere Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen erreichbar - Nun Bundesregierung und Bundestag am Zug

Die Landesregierung will erreichen, dass die Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen weiter verbessert wird. Deshalb soll der Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch V auf eine eigene Grundlage gestellt werden. Außerdem sollen die Länder den ärztlichen Bereitschaftsdienst künftig in das Notrufsystem der Leitstellen einbeziehen können. Einen entsprechenden Gesetzesvorstoß des Landes gemeinsam mit Hessen hat der Bundesrat bei seiner heutigen Sitzung beschlossen. „Nun sind Bundesregierung und Bundestag am Zug“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 3. Mai 2013, in Stuttgart.

„Wir möchten die Leistungen unseres Gesundheitssystems verbessern und den Bedürfnissen der Patienten anpassen. Dazu gehört auch, dass wir die Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienst weiter verbessern wollen, indem wir die Zahl der Fehleinsätze deutlich verringern“, erklärte der Minister. Bisher sei der Rettungsdienst, der heute intensivmedizinische Versorgung am Notfallort erbringt, im Sozialgesetzbuch V nur als Bestandteil der „Fahrtkosten“ beziehungsweise der „Versorgung mit Krankentransportleistungen“ geregelt. Kosten für einen Einsatz würden nur dann erstattet, wenn der Rettungsdiensteinsatz mit einer weiteren Leistung der Krankenkassen zusammenhänge, etwa bei Einlieferung in eine Klinik.

„Diese Verknüpfung setzt den Fehlanreiz, dass im Zweifelsfall ein Patient ohne medizinische Notwendigkeit ins Krankenhaus transportiert wird. In dieser Zeit könnten andere Notfälle schneller versorgt werden“, betonte Innenminister Gall. Die Neuregelung führe aber zu keiner Ausweitung der Leistungsansprüche der Versicherten.

Die Patientenversorgung soll auch durch eine bessere Einsatzsteuerung in den Leitstellen optimiert werden. Diese sollen künftig auch Hausbesuche des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes vermitteln können - was bisher nur bei einer freiwilligen Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung möglich ist. „Vorteilhaft kann dies besonders bei größeren Krankheitswellen sein, etwa bei einer Grippe-Pandemie“, erklärte der Minister.

Durch die vom Bundesrat beschlossene Initiative zum Sozialgesetzbuch V soll auch die Finanzierung der Ausbildung und Nachqualifizierung der künftigen Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen auf eine sichere Grundlage gestellt werden.

(Quelle: Innenministerium, Pressestelle)

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