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Born: "Unser Wahlkreis erhält gut 3,4 Millionen Fördermittel für kommunale Investitionen"

Veröffentlicht am 02.07.2015 in Wahlkreis

Schwetzingen. SPD-Landtagsabgeordnete Rosa Grünstein und SPD-Landtagskandidat Daniel Born begrüßen die rasche Aufteilung der Fördermittel für kommunale Investitionen: Wahlkreis 40 Schwetzingen erhält gut 3,4 Millionen Euro.

Die Landesregierung hat ihre Entscheidung über die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel für kommunale Investitionen bekanntgegeben. Demnach erhält der Wahlkreis Schwetzingen rund 3,4 Millionen Euro. Insgesamt werden in Baden-Württemberg 168 Millionen direkt an die Städte und Gemeinden weitergeleitet.

Dazu die SPD-Abgeordnete Grünstein und SPD-Landtagskandidat für den Wahlkreis Schwetzingen Daniel Born: „Wir freuen uns, dass die Städte und Gemeinden zusätzliche Mittel erhalten. Mit diesen Mitteln können sie verschiedene Projekte, beispielswiese Projekte der energetischen Sanierung oder der Lärmbekämpfung, finanzieren. Dass in nur dreieinhalb Monaten eine politische Idee umgesetzt wurde und die Städte und Gemeinden jetzt Klarheit haben, wieviel zusätzliche Mittel ihnen zur Verfügung stehen, ist vorbildlich. Konkrete und unbürokratische Unterstützung vom Bund, über die Länder und zu den Kommunen, die oft am besten Wissen wo der Schuh drückt – so muss es sein.“

Anfang März hatten sich die Koalitionsspitzen in Berlin auf ein Kommunalinvestitionsförderungsgesetz verständigt, mit dessen Hilfe insbesondere finanzschwächere Kommunen unterstützt werden sollen. Mitte Mai wurden die dafür benötigten Mittel durch den Deutschen Bundestag freigegeben.

Zusätzlich zu den 168 Millionen Euro, die direkt den Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden, fördert das Land aus den Bundesmitteln den Breitbandausbau und sogenannten Ausgleichsstock mit je 40 Millionen Euro.

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Die Verteilung nach Städten und Gemeinden aus dem Wahlkreis 40 Schwetzingen aus der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen:

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Weitere Informationen:

Das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) hat der Bundestag im Mai 2015 be-schlossen, im Juni stimmte der Bundesrat zu. Bundesweit stellt der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Auf Baden-Württemberg entfallen davon rund 248 Millionen Euro.

Es ist Aufgabe der Länder, den Kreis der Kommunen zu bestimmen, die eine Förderung erhalten. Die Verteilung von 168 Millionen Euro, die pauschal für In-vestitionen in Kommunen in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen, erfolgt nach den Kriterien

• Steuerkraft (unterdurchschnittliche Steuerkraft einer Gemeinde im Ver-gleich zum Finanzbedarf)

• Arbeitslosenzahl (überdurchschnittliche Arbeitslosenzahl einer Gemeinde im Vergleich zum Landesdurchschnitt).

Mit weiteren 40 Millionen Euro wird der Ausgleichstock gestärkt, der etwa fehlen-de Eigenmittel von leistungsschwachen Gemeinden ersetzt. Zudem wird die För-derung des Breitbandausbaus um 40 Millionen Euro aufgestockt.

Homepage Daniel Born MdL

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