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Angespannter Wohnungsmarkt in Mannheim: SPD-Landtagsabgeordnete Weirauch und Fulst-Blei sehen sich bestätigt

Veröffentlicht am 03.12.2019 in Landespolitik

Die Mannheimer SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Boris Weirauch und Dr. Stefan Fulst-Blei sehen sich darin bestätigt, dass in Mannheim Handlungsbedarf des Landes hinsichtlich der steigenden Mieten besteht. Mit einer parlamentarischen Anfrage hatten die beiden Mannheimer Abgeordneten bei Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nachgefragt, zu welchen Schlussfolgerungen das der kürzlich im Spitzengespräch der Wohnraum-Allianz vorgestellte Gutachten zur Identifizierung von Gebieten in Baden-Württemberg mit angespannten Wohnungsmärkten für die Stadt Mannheim kommt.

„Uns in Mannheim ist schon lange klar, dass neben den Kaufpreisen auch die Mieten in den letzten Jahren deutlich in die Höhe geschossen sind“, kommentiert Weirauch die Ergebnisse des Gutachtens, die belegen, dass Mannheim vier der fünf Einzelindikatoren eines angespannten Wohnungsmarktes aufweist. Weirauch hatte Hoffmeister-Kraut bereits mehrfach aufgefordert, Mannheim in den Schutzbereich der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes aufzunehmen.

„Es hätte schon früher anerkannt werden müssen, dass Mannheim offenkundig zu den Ballungsgebieten mit Mietpreisdruck gehört. Menschen, die in Mannheim eine Wohnung suchen oder mit Mietpreiserhöhungen zu kämpfen haben, erleben das täglich.“

Auch sein Abgeordnetenkollege Fulst-Blei bemängelt die Verzögerung bei der Einführung der Mietpreisbremse für Mannheim: „Die Ergebnisse des Gutachtens belegen, dass es gerade bei Neuvermietungen zum Teil zu dramatischen Mieterhöhungen kommt. Wenn das Land hier schon früher eingeschritten wäre, sähe die Situation jetzt sicher besser aus.“

Er verweist auf die Mietpreisdifferenz zwischen der durchschnittlichen Angebotsmiete (d.h. Miete bei Neuvermietung) und der durchschnittlichen Vergleichsmiete (Miete bei Bestandsmietvertrag), die 2017/2018 31% betrug. Es herrscht weiterhin ein Wohnungsdefizit von 1.116 Wohnungen, und bei der Mietbelastungsquote von 22,7 % (Kosten der Bruttowarmmiete im Verhältnis zum Bruttolohn) liegt Mannheim über dem Landesdurchschnitt.

Das Gutachten empfiehlt daher aus Sicht der beiden SPD-Abgeordneten zu Recht die Aufnahme von Mannheim in die Gebietskulisse der Mietpreisbremse und fordern die zuständige CDU-Ministerin auf, bei der Novellierung der Verordnung zur Mietpreisbremse auf Basis des Gutachtens nun zügig zu handeln und nicht weiter Zeit zu vergeuden.

Nach dem Urteil des Stuttgarter Landgerichts vom 13. März 2019 ist die bisherige Verordnung wegen eines Formverstoßes rechtswidrig, eine Neuregelung wurde durch die Ministerin aber bereits im Dezember 2018 angekündigt. Die Mietpreisbremse verpflichtet Vermieter u.a. bei Neuvermietungen nicht über 10% der örtlichen Vergleichsmiete zu verlangen.

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung vom September 2018 ist bei konsequenter Anwendung und Kontrolle damit zu rechnen, dass Vermieter im Durchschnitt der 44 Großstädte mit Mietpreisbremse ihre Aufschläge bei Neuvermietung um 17 Prozent reduzieren müssten, in besonders gefragten Studienorten wie Freiburg oder Heidelberg sogar um 28 bis 37 Prozent. Dies würde, so die Studie, gerade für viele Mittelschichthaushalte eine spürbare Entlastung bringen.

Homepage Dr. Boris Weirauch: Ihre starke Stimme im Landtag von Baden-Württemberg

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