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Kabinett beschließt Bildungsnachtrag - positive Auswirkungen für den Hochschulstandort Mannheim

Veröffentlicht am 26.03.2015 in Pressemitteilungen

Heberer/Fulst-Blei/Raufelder: „Wissenschaftsstandort Mannheim profitiert nachhaltig von guter Arbeit und zusätzlichen Stellen“


Gute Lehre und gute Forschung an den Hochschulen im Land sind auch abhängig von fairen Arbeitsverhältnissen. Im grün-roten Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektiven 2020“ wird diesem Aspekt erstmals mit einem eigenen Kapitel zum Thema „Gute Arbeit“ Rechnung getragen und neue Maßstäbe gesetzt. Welche Auswirkungen dieser Vertrag für die einzelnen Hochschulen hat, wird nun konkret sichtbar, nachdem das Kabinett den Bildungsnachtrag beschlossen hat.

Für den Hochschulstandort Mannheim mit der Universität Mannheim, der Musikhochschule, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule Baden-Württemberg bedeutet dies, dass insgesamt 181,75 neue Stellen geschaffen bzw. Stellen aus der befristeten Finanzierung in die Grundfinanzierung übertragen werden, so die Mannheimer Landtagsabgeordneten Raufelder (Grüne), Heberer (SPD) und Fulst-Blei (SPD).

Helen Heberer dazu: „Sowohl für Forschung und Lehre, wie auch für die Beschäftigten selbst sind die bisherigen meist auf einen kurzen Zeitraum befristeten Beschäftigungsverhältnisse unerträglich. In diesem Bereich  schaffen wir jetzt  deutlich mehr Verlässlichkeit“ Stefan Fulst-Blei ergänzt: „Das ist gut für die Menschen, die an den Hochschulen arbeiten und es ist gut für die Studierenden. Die neue Hochschulfinanzierung kommt unserer Stadt und dem Land zu Gute.“

Gerade die Befristung von Arbeitsverhältnissen an den Hochschulen ist bislang ein großes Problem vor allem für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: kurzfristige Arbeitsverhältnisse beeinträchtigen die persönliche Lebensplanung massiv. Darum setzen sich die Abgeordneten Fulst-Blei, Heberer und Raufelder gemeinsam mit der grün-roten Landesregierung für den Ausbau der Grundfinanzierung der Hochschulen ein. „Denn nur verlässliche und flexibel einsetzbare Mittel ermöglichen es den Hochschulen auch langfristig faire Arbeitsverhältnisse zu schaffen“, erläutert Wolfgang Raufelder dazu.

Dazu sind auch Regelungen im Hochschulfinanzierungsvertrag enthalten, wie Hochschulen mit Befristungen umgehen müssen. Die Mannheimer Abgeordneten Heberer, Fulst-Blei und Raufelder sind sich einig darin, dass auch dies wichtige Impulse für faire Arbeit sind. Beispielsweise müssten sich Befristung nach der Dauer und den Erfordernissen der Drittmittelgewährung richten und Verträge mit einer Laufzeit von unter zwei Jahren dürften nur in begründeten Ausnahmefällen geschlossen werden.

 

Hintergrundinformationen

Im grün-roten Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektiven 2020“ wird das Thema „Gute Arbeit“ erstmals mit einem eigenen Kapitel aufgegriffen und neue Maßstäbe gesetzt. In einem ersten Schritt werden landesweit 2217,5 Stellen in der Grundfinanzierung der Hochschulen neu ausgewiesen. Über die gesamte Laufzeit des Vertrags bis 2020 werden sogar bis zu 3800 Stellen in der Grundfinanzierung ausgewiesen. Sowohl durch zusätzliche Stellen als auch durch die Entfristung bestehender Beschäftigungsverhältnisse trägt der Hochschulfinanzierungsvertrag zu guten Arbeitsverhältnissen an den Hochschulen des Landes bei.

 

 

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