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Damit aus Wohnungen keine Büros werden - Zweckentfremdungsverbot hilft gegen Umnutzung

Veröffentlicht am 18.12.2013 in Allgemein

Städte und Gemeinden können ab 2014 mit eigenen Satzungen verhindern, dass Wohnungen zu lukrativen Ladenflächen, Büros oder Ferienwohnungen umgewandelt werden. Dies hat der Landtag mit den Stimmen und SPD und Grünen beschlossen, berichten die Mannheimer Abgeordneten Helen Heberer und Stefan Fulst-Blei (SPD). Kommunen, in denen Wohnungen knapp und teuer sind, erhalten wieder ein Instrument an die Hand, um der sogenannten Zweckentfremdung von Wohnraum zu begegnen. Damit reagiere die Landesregierung auf zahlreiche Forderungen aus den Kommunen.

Die Städte haben nun das Recht, Satzungen gegen eine Umnutzung von Wohnungen in Verkaufs- oder Büroflächen zu erlassen. Auch gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum erhalten Städte ein Mittel in die Hand: Wenn Wohnungen länger als ein halbes Jahr leer stehen, kann ebenfalls eine Zweckentfremdung vorliegen. Denn oft werden Altbauwohnungen nicht mehr vermietet, um das leerstehende Haus besonders teuer zu renovieren. Diese Vorgehensweise wird als Luxussanierung bezeichnet und führe oft zur Verdrängung von Mietern aus den Innenstädten, weiß Helen Heberer aus zahlreichen Kontakten aus der Wohnungswirtschaft.

Haben Kommunen ein solches Zweckentfremdungsverbot erlassen, müssen sich Eigentümer Nutzungsänderungen von Wohnraum genehmigen lassen. Eine solche Genehmigung sei zum Beispiel möglich, wenn der Eigentümer Ersatzwohnraum an anderer Stelle schaffe oder eine Ausgleichszahlung, die für Wohnungsinvestitionen genutzt werde, leiste.

Das Zweckentfremdungsverbot sei keine neue Erfindung, so Fulst-Blei, sondern ein bewährtes Instrument, das die ehemalige CDU/FDP-Landesregierung im Jahr 2006 ohne Not und gegen den Rat zahlreicher Fachleute aus der Hand gegeben hatte. Einen wesentlichen Unterschied gebe es jedoch: Früher legte die Landesregierung in einer Verordnung fest, wo das Zweckentfremdungs-verbot gelten soll. Nach neuem Recht können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie dieses wohnungspolitische Instrument nutzen wollen. „Die Städte wissen am besten, wie es auf ihren Wohnungsmärkten aussieht“, sagte Stefan Fulst-Blei.

Das Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum sei ein Teil der Politik des Landes gegen den Wohnungsmangel in den Städten, unter dem mittlerweile vor allem Familien, auch mit mittleren oder gehobenen Einkommen, leiden. Auch 2014 werde die grün-rote Landesregierung den sozialen Mietwohnungsbau mit günstigen Konditionen fördern, kündigten Helen Heber und Stefan Fulst-Blei an.

Homepage Dr. Stefan Fulst-Blei: Für Mannheim im Landtag von Baden-Württemberg

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Der Rote Ortenauer

(Zeitung des SPD-Kreisverbands Ortenau)

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