Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Besetzung der Ämter der Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten vorläufig gestoppt, soweit Beförderungsämter in Rede standen.
„Die Polizeistrukturreform ist davon nicht berührt und die Funktionsfähigkeit
der Polizei Baden-Württemberg bleibt gewährleistet“,
hat Innenminister Reinhold Gall am Donnerstag, 16. Januar 2014,
in Stuttgart versichert.
Er kündigte zugleich an, die Auswirkungen der einstweiligen Anordnung
des Gerichts auf die Bewerberauswahl für die Polizeipräsidenten und -
vizepräsidenten intensiv zu prüfen. „Das Gericht hat nicht das Auswahlverfahren
insgesamt beanstandet“, hob Minister Gall hervor. Es sei nur
nicht hinreichend nachvollziehbar, dass eine Bestenauswahl getroffen
worden sei. Mit Blick auf die künftige Besetzung hochrangiger Dienstposten
in der Landesverwaltung werde zudem geprüft, ob das Innenministerium
Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen
werde.
Innenminister Gall wies darauf hin, dass das Auswahlverfahren für die
Polizeipräsidenten und -polizeivizepräsidenten auf einer seit langem ausgeübten
Praxis für Spitzenpositionen beruhte. Er unterstrich zugleich,
dass er die Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten auf Vorschlag des
Landespolizeipräsidiums aus dem Kreis der Besten ausgewählt habe.


