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Volksbegehren: SPD reicht Klage beim Verfassungsgerichtshof ein

Veröffentlicht am 18.03.2019 in Landespolitik

Stoch: „Kretschmann hat den Geist unserer Landesverfassung verraten“

Die SPD reicht gegen die rechtliche Ablehnung des Volksbegehrens für gebührenfreie Kitas durch die Landesregierung am heutigen Montag Klage beim Verfassungsgerichtshof ein. „Wir haben sehr gute Argumente auf unserer Seite – nicht nur politisch, sondern auch juristisch“, erklärte der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Andreas Stoch bei einer Pressekonferenz in Stuttgart. „Wir haben allen Grund zu Optimismus.“

Die juristischen Spielchen der letzten Tage und Wochen von Seiten der Regierungsspitze seien „eines Ministerpräsidenten unwürdig“, so Stoch – „und die eines grünen Ministerpräsidenten umso mehr“. Mit dieser „engen wie engstirnigen“ Auslegung der Landesverfassung hätte man sich die Änderung derselben in der letzten Legislaturperiode glatt sparen können, betonte der SPD-Chef. „Mit einer solchen Abwehrhaltung wird niemals ein Volksbegehren in Baden-Württemberg stattfinden.“

Stoch unterstrich, der Ministerpräsident könne sich in Zukunft seine wohlformulierten Sonntagsreden über die Bedeutung der Verfassung sparen. „Kretschmann hat den Geist unserer Landesverfassung verraten. Das ist jetzt schon klar, egal wie es rechtlich ausgeht“, so der SPD-Vorsitzende. „Die Haltung des ‚Bürgerpapstes‘ Kretschmann zur direkten Demokratie hat sich als Chef einer konservativen Landesregierung offensichtlich ins Gegenteil verkehrt. Direkte Demokratie scheint nur noch lästig zu sein.“

Verfassungsrechtler Wieland ist Prozessbevollmächtigter der SPD

Der renommierte Verfassungsrechtler Joachim Wieland wird als Prozessbevollmächtigter die SPD vor dem Verfassungsgerichtshof vertreten. Die drei zentralen Aussagen der Klageschrift sind nach den Worten Wielands wie folgt:

1. Das Land ist zur Regelung befugt. Der Bundesgesetzgeber hat in der Begründung des Gute-Kita-Gesetzes ausdrücklich auf die fortbestehende Länderkompetenz zur Ausgestaltung von Elternbeiträgen hingewiesen.

2. Die Landesverfassung lässt finanzwirksame Volksbegehren zu und schließt nur Abstimmungen über das Haushaltsgesetz aus.

3. Die Gesetzesvorlage enthält kein Abgabengesetz, sondern regelt die Unterstützung des Landes für Träger, die auf Elternbeiträge verzichten.

„Die Antragsteller vertrauen auf eine endgültige Klärung durch eine zeitnahe Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und verzichten deshalb auf einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz“, erläuterte der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Speyer.

Händel (Mehr Demokratie e.V.): „Signal der Abschreckung“

Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin des Vereins Mehr Demokratie, zeigte sich auf der Pressekonferenz ebenfalls verärgert: „Unsere Verfassung lässt eine bürgerfreundliche Auslegung in jedem Fall zu, aber das scheint keine der Regierungsparteien zu interessieren.“ Stattdessen werde gleich das erste Volksbegehren nach der großen Beteiligungsreform 2015 genutzt, um ein unmissverständliches Signal der Abschreckung an die Bürger zu senden.

„Mitsprache nach dem Motto ‚Ja, aber bitte nur da, wo es nichts kostet‘, ist schlicht absurd. Wer bitte sammelt dann noch 800.000 Unterschriften“, fragt Händel. Während Berlin über den Rückkauf der Stromnetze im Wert von über zwei Milliarden abstimmen könne, knicke das reiche Baden-Württemberg schon bei gebührenfreien Kitas ein. „Setzt sich das Innenministerium durch, bleibt das Recht auf Volksentscheide zu Landesthemen eine schillernde Seifenblase, die platzt, sobald die Bürger danach greifen.“

Binder: „Rote Laterne an Kretschmann zurückgeben“

SPD-Generalsekretär Sascha Binder erinnerte daran, dass er als Verhandlungsführer der Landtagsfraktion im Rahmen der Verfassungsreform für direkte Mitbestimmung damals symbolisch eine „rote Laterne“ an Mehr Demokratie zurückgeben konnte. Das Land hatte nach der Verfassungsreform den letzten Platz bei direkter Demokratie unter den Bundesländern verlassen.

„Jetzt wird es Zeit, dass wir diese rote Laterne persönlich an den Herrn Ministerpräsidenten zurückgeben“, kündigte Binder an. „Denn er führt eine Landesregierung, die direkte Demokratie in diesem Land unmöglich macht.“

Gemeinsam stellten der Generalsekretär und Landeschef Stoch klar, dass sich die SPD auf ihrem Weg zur Entlastung von Familien in Baden-Württemberg auf keinen Fall ausbremsen lassen werde. „Im Zweifel wird die Landtagswahl 2021 die große Volksabstimmung über gebührenfreie Kitas.“

Homepage Andreas Stoch

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(Zeitung des SPD-Kreisverbands Ortenau)

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