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Integrationsgesetz: Noch nie so gute Rahmenbedingungen für Integration

Veröffentlicht am 07.07.2016 in Bundespolitik

Das Integrationsgesetz wird heute im Bundestag beschlossen. Damit werden für viele Menschen, die Zuflucht in Deutschland gesucht haben, Integration und Teilhabe erleichtert. Die SPD hat in der Flüchtlingsfrage von Anfang an auf eine schnelle Integration und ein entsprechendes Gesetz gedrungen und sich nun mit dieser Forderung durchgesetzt. Auf der Zielgeraden konnten wir weitere Verbesserungen erreichen.

Mit dem Integrationsgesetz schaffen wir endlich klare und verbindliche Regeln für die Integration. Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, geben wir eine Chance, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Wer sich anstrengt und seinen Beitrag leisten möchte, für den werden wichtige Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen. Das ist ein großer Erfolg für die SPD und ein erster Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz.

Die Integration auf dem Arbeitsmarkt ist einer der Kernpfeiler für gesellschaftliche Integration. Das Gesetz sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen: Für einen schnellen und sinnvollen Beschäftigungseinstieg legt der Bund ein Arbeitsmarktprogramm für 100.000 zusätzliche, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf. Zudem wird die Förderung der Berufsausbildung von Geflüchteten deutlich verbessert: Ausbildungsbegleitende Hilfen, die assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden AsylbewerberInnen mit guter Bleibeperspektive nun erstmalig zur Verfügung stehen. Für Geduldete wird der Zugang erleichtert. Weiterhin wird die Vorrangprüfung befristet für drei Jahre bei Asylsuchenden sowie Geduldeten ausgesetzt. Die Bundesländer bestimmen dabei selbst, in welchen Arbeitsagenturbezirken die Regelung zum Tragen kommt.

Außerdem werden wir mit dem Gesetz die sogenannte 3+2-Regelung für geduldete Azubis einführen: Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Mit der Möglichkeit einer Anschlussbeschäftigung im ausbildenden Betrieb können die Betriebe nun auch die Früchte ihres Ausbildungsengagements ernten. Dies ist auch ein wichtiger Schritt zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Im parlamentarischen Verfahren ist es uns gelungen, die 3+2-Regelung praxistauglich weiterzuentwickeln. Der Ausbildungsplatz darf für Flüchtlinge keine „goldene Fußfessel“ sein. Deshalb wird jetzt für Flüchtlinge die einmalige Möglichkeit geschaffen, bei einem Ausbildungsabbruch sechs Monate eine neue Ausbildungsstelle zu suchen ohne dabei die Duldung zu verlieren. Mit der 3+2-Regelung schaffen wir somit endlich Rechtssicherheit für Geduldete und Ausbildungsbetriebe.

Weiterhin ist es uns gelungen das ehrenamtliche Engagement von Flüchtlingen aufzuwerten. Die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale ist künftig anrechnungsfrei: In einem kommenden Gesetzgebungsverfahren werden wir regeln, dass auch Leistungsbezieher/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten von bis zu 200 Euro ohne Abzug von Leistungen behalten dürfen – dies war ein großes Anliegen der Sportvereine und anderer ehrenamtlicher Organisationen.

Integration und Teilhabe für Menschen mit Fluchtgeschichte – noch nie waren die Rahmenbedingungen in Deutschland für sie so gut wie sie es nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes sein werden. Das ist ein riesiger Fortschritt und der trägt eine sozialdemokratische Handschrift

Homepage Katja Mast MdB

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