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Sondersitzung des Rechtsausschusses / Weirauch: "Gentges' Klage ist ein Frontalangriff auf die Justiz"

Veröffentlicht am 01.07.2022 in Landespolitik
Boris Weirauch im Landtag bei Plenarrede 2022
Bild: SPD-Landtagsfraktion

Die SPD im Landtag von Baden-Württemberg hat mit Unterstützung der FDP eine Sondersitzung des Rechtsausschusses zur Klage der Justizministerin gegen den Präsidialrat anberaumen lassen. SPD-Rechtsexperte Dr. Boris Weirauch sieht das Verhalten der Justizministerin im Streit um die Besetzung des OLG-Präsidentenamts als höchst kritisch: „Dass die Justizministerin die Richterschaft verklagt, weil ihr dessen Personalentscheidung bei der Besetzung des OLG-Präsidentenamtes nicht passt, ist in der Geschichte unseres Landes ein einmaliger Vorgang. Zumal die baden-württembergische Verfassungstradition bei der Besetzung von Richterbänken der Richterschaft weitgehende Autonomie einräumt.“

Bei der Besetzung des derzeit vakanten Vorsitzes am Oberlandesgericht Stuttgart gibt es einen Konflikt zwischen dem Ministerium und dem Präsidialrat. Der Präsidialrat hatte den Personalvorschlag der Ministerin abgelehnt; für diesen Fall der Nichteinigung bei einer Stellenbesetzung ist vorgesehen, dass die Entscheidung dann in einem Richterwahlausschuss getroffen wird. Stattdessen hat Justizministerin Gentges nun aber Klage gegen den Präsidialrat eingereicht.
 
„Die Ministerin muss gegenüber dem Landtag hierzu Rede und Antwort stehen", erklärt Weirauch die Einberufung der Sondersitzung. "Zumal durch ihr Vorgehen die für diesen Fall gesetzlich vorgesehene Einberufung des Richterwahlausschusses ausgehebelt wird“, so der SPD-Rechtsexperte.
 
Weirauch sieht auch Kretschmanns Unterstützung für Gentges in der Frage kritisch und hinterfragt das Verhältnis der Landesregierung zur Gewaltenteilung: „Der Ministerpräsident verkündet gerne, dass Regieren eine Stilfrage sei. Die eigene Richterschaft zu verklagen, ist definitiv kein guter Stil! Zum wiederholten Mal offenbart die Landesregierung darüber hinaus ein problematisches Verhältnis zur Gewaltenteilung. Erinnert sei dabei nur an Kretschmanns unsägliche Gerichtsschelte zur Hochphase der Pandemie oder Innenminister Strobls Behinderung der Justiz.“
 
Auch wenn es der Justizministerin vordergründig um die Klärung einer Rechtsfrage geht, unterschätzt sie aus Sicht von Weirauch die politische Dimension dieser Klage: „Die Klage von Ministerin Gentges ist ein Frontalangriff auf die Justiz. Dass sie die Richterschaft verklagt, weil ihr dessen Personalentscheidung bei der Besetzung des OLG-Präsidentenamtes nicht passt, ist in der Geschichte unseres Landes ein einmaliger Vorgang. Zumal die baden-württembergische Verfassungstradition bei der Besetzung von Richterbänken der Richterschaft weitgehende Mitwirkungsrechte einräumt.“
 
Mit Blick auf die baden-württembergische Justiz resümiert Weirauch: „Egal wie das Verfahren ausgeht: Zwischen der Regierung und der Justiz des Landes ist ein tiefer Graben entstanden. Dieser wird so schnell nicht wieder zugeschüttet werden können. Das ist der eigentliche Schaden für unseren demokratischen Rechtsstaat."

Die SPD im Landtag von Baden-Württemberg hat mit Unterstützung der FDP eine Sondersitzung des Rechtsausschusses zur Klage der Justizministerin gegen den Präsidialrat anberaumen lassen. SPD-Rechtsexperte Dr. Boris Weirauch sieht das Verhalten der Justizministerin im Streit um die Besetzung des OLG-Präsidentenamts als höchst kritisch: „Dass die Justizministerin die Richterschaft verklagt, weil ihr dessen Personalentscheidung bei der Besetzung des OLG-Präsidentenamtes nicht passt, ist in der Geschichte unseres Landes ein einmaliger Vorgang. Zumal die baden-württembergische Verfassungstradition bei der Besetzung von Richterbänken der Richterschaft weitgehende Autonomie einräumt.“
 
Bei der Besetzung des derzeit vakanten Vorsitzes am Oberlandesgericht Stuttgart gibt es einen Konflikt zwischen dem Ministerium und dem Präsidialrat. Der Präsidialrat hatte den Personalvorschlag der Ministerin abgelehnt; für diesen Fall der Nichteinigung bei einer Stellenbesetzung ist vorgesehen, dass die Entscheidung dann in einem Richterwahlausschuss getroffen wird. Stattdessen hat Justizministerin Gentges nun aber Klage gegen den Präsidialrat eingereicht.
 
„Die Ministerin muss gegenüber dem Landtag hierzu Rede und Antwort stehen", erklärt Weirauch die Einberufung der Sondersitzung. "Zumal durch ihr Vorgehen die für diesen Fall gesetzlich vorgesehene Einberufung des Richterwahlausschusses ausgehebelt wird“, so der SPD-Rechtsexperte.
 
Weirauch sieht auch Kretschmanns Unterstützung für Gentges in der Frage kritisch und hinterfragt das Verhältnis der Landesregierung zur Gewaltenteilung: „Der Ministerpräsident verkündet gerne, dass Regieren eine Stilfrage sei. Die eigene Richterschaft zu verklagen, ist definitiv kein guter Stil! Zum wiederholten Mal offenbart die Landesregierung darüber hinaus ein problematisches Verhältnis zur Gewaltenteilung. Erinnert sei dabei nur an Kretschmanns unsägliche Gerichtsschelte zur Hochphase der Pandemie oder Innenminister Strobls Behinderung der Justiz.“
 
Auch wenn es der Justizministerin vordergründig um die Klärung einer Rechtsfrage geht, unterschätzt sie aus Sicht von Weirauch die politische Dimension dieser Klage: „Die Klage von Ministerin Gentges ist ein Frontalangriff auf die Justiz. Dass sie die Richterschaft verklagt, weil ihr dessen Personalentscheidung bei der Besetzung des OLG-Präsidentenamtes nicht passt, ist in der Geschichte unseres Landes ein einmaliger Vorgang. Zumal die baden-württembergische Verfassungstradition bei der Besetzung von Richterbänken der Richterschaft weitgehende Mitwirkungsrechte einräumt.“
 
Mit Blick auf die baden-württembergische Justiz resümiert Weirauch: „Egal wie das Verfahren ausgeht: Zwischen der Regierung und der Justiz des Landes ist ein tiefer Graben entstanden. Dieser wird so schnell nicht wieder zugeschüttet werden können. Das ist der eigentliche Schaden für unseren demokratischen Rechtsstaat."

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