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Gall: „Dem selbstinszenierten Schauspiel von Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon wurde nun zurecht Einhalt geboten“

Veröffentlicht am 22.01.2019 in Landtagsfraktion

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Reinhold Gall, begrüßt den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs zu den Anträgen der Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple auf Erlass einer einstweiligen Anordnung:

„Dem selbstinszenierten Schauspiel von Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon, die ihr unrühmliches und peinliches Benehmen im Landtag und dem erfolgten Rauswurf mit einem Gang vor das Verfassungsgericht krönten, wurde nun zurecht Einhalt geboten. Dies ist ein Erfolg für den Parlamentarismus und die Demokratie. Die Entscheidung ist gleichzeitig auch eine Niederlage für die AfD-Landtagsfraktion und ihren Vorsitzenden, die ihre Solidarität mit den beiden Herren durch das Verlassen der Plenarsitzung im Dezember zum Ausdruck gebracht haben.

Die Entscheidungsgründe des Verfassungsgerichtshofs sind absolut nachvollziehbar, wonach die zum Status des Abgeordneten gehörenden Rechte von anderen Gütern von Verfassungsrang wie insbesondere die Ordnung der Debatten, die Funktionsfähigkeit und auch das Ansehen des Parlaments begrenzt sind und der Sitzungsausschluss verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Der Verfassungsgerichtshof sieht offensichtlich auch wenige Chancen, dass die Anträge in der Hauptsache Erfolg haben werden. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion wäre es angebracht, dass sich die zwei Abgeordneten endlich entschuldigen. Aber eine entsprechende Einsicht ist von den beiden Herren nicht zu erwarten. Stattdessen verbreitet Stefan Räpple in Reaktion auf die Entscheidung Fakenews über die Richter des Verfassungsgerichtshofs. Als Mitglied des Landtags kann ihm eigentlich nicht entgangen sein, dass die obersten Verfassungshüter unseres Landes vom Landtag gewählt und nicht – wie von ihm behauptet – von der Regierung eingesetzt werden.“

Homepage Dr. Stefan Fulst-Blei: Für Mannheim im Landtag von Baden-Württemberg

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