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Veränderte BAföG-Regelungen für Schüler an Abendschulen / „Keine Kürzungen beim zweiten Bildungsweg“

Veröffentlicht am 09.11.2022 in Bundespolitik

Hockenheim. Eine zweite Chance auf einen Schulabschluss, der Türen öffnet – das ist das Ziel derjenigen, die den zweiten Bildungsweg beschreiten, um beruflich weiterzukommen und neue Karrierewege auf einem zunehmend differenzierten und spezialisierten Arbeitsmarkt zu beschreiten. Krankheiten, fehlende Unterstützung, besondere Lebenseignisse – es gibt viele Gründe, warum ein Schulabschluss in der regulären Zeit nicht realisiert werden kann. Mit dem Besuch einer Abendschule wird das Credo vom lebenslangen Lernen in konkrete berufliche Chancen übersetzt, denn prinzipiell kann jeder Schulabschluss auch aus dem Berufsleben heraus nachgeholt werden. Dabei erfordert der zweite Bildungsweg nicht nur Mut, Einsatzbereitschaft und Zeit, er ist auch mit Kosten verbunden. Hilfreich für viele Schüler, die eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium besuchen, ist dabei das Schüler-BAföG - eine finanzielle Unterstützung, die unter 30-Jährige für einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, ohne sie zurückzahlen zu müssen.

Ende letzten Jahres hat das Landesamt für Ausbildungsförderung die Voraussetzungen für die Förderung von Abendrealschulausbildungen und Abendgymnasien geändert: Voraussetzung für eine Förderung ist nach diesem Erlass, dass mindestens 27 Schulstunden à 45 Minuten pro Woche erteilt werden müssen. Diese Regelung hat zur Folge, dass einzelne Ausbildungsgänge im Bereich der Abendrealschulen und Abendgymnasien nicht mehr gefördert werden können. Aktuell gilt noch eine Übergangsfrist. Mit Beginn des Schuljahrs 2023/24 wird nach derzeitigem Stand die neue Regelung greifen. Eine entsprechende Ausbildungsförderung kann dann nur noch gewährt werden, wenn eine Vollzeitausbildung von der Ausbildungsstätte bescheinigt wird.

Da diese Regelung Abendgymnasien und Abendrealschulen genauso wie ihre Schüler vor kaum lösbare Probleme stellen würde, hat sich der Schwetzinger Landtagsabgeordnete Daniel Born (SPD) mit einem Brief an Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) gewandt.

„Zahlreiche Schüler an Abendgymnasien und Abendrealschulen sind auf BAföG angewiesen – ihr Verdienst reicht in vielen Fällen nicht aus, unter anderem weil sie den Umfang ihrer Erwerbsarbeit zugunster der schulischen Weiterbildung reduziert haben“, so der Vizepräsident des Landtags. „In letzter Konsequenz ist zu befürchten, dass dieses Bildungsangebot durch die künftige Regelung drastisch schrumpfen wird und Menschen, die sich auf dem zweiten Bildungsweg weiter qualifizieren möchten, dieser Weg der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung verwehrt wird. Ich halte daher die Voraussetzungen, an die die Förderung künftig geknüpft werden soll, für falsch. Erwachsene, die sich beruflich umorientieren oder neu aufstellen möchten, verbessern ihre Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt; sie stellen Leistungsbereitschaft, Engagement und Lernwillen unter Beweis. Dafür verdienen sie Anerkennung und konkrete Unterstützung“, so das Plädoyer des hiesigen Abgeordneten an Schoppers Adresse. Außerdem, so der SPD-Politiker, sei doch der Fachkräftemangel überall greifbar. „Förderung von Weiterbildung in zeitlicher Flexibilität ist das Gebot der Stunde. Hier kann ganz konkret mit dem BAföG geholfen werden“, so Born.

Er setzt sich für die Rücknamhe der geplanten Regelungsänderung ein und fordert, dass sie gemeinsam mit den Verantwortlichen aus der Praxis überarbeitet werden. „Bildung gehört zu unseren wichtigsten Gütern. Wenn Finanzminister Bayaz richtigerweise in Aussicht stellt, dass in Baden-Württemberg jeder dritte Euro für die Bildung ausgegegeben werden soll, dann darf das finanzielle Engagement für Menschen, die mit hohem persönlichem Einsatz auf dem zweiten Bildungsweg einen Schulabschluss erwerben möchten, nicht durch Kürzungen bedroht werden“, so Born in seinem Schreiben an die Ministerin.

Homepage Daniel Born MdL

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