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Baden-Württemberg braucht einen vergabespezifischen Mindestlohn

Veröffentlicht am 16.12.2020 in Landespolitik

Die SPD-Landtagsfraktion drängt darauf, das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg weiterzuentwickeln. SPD-Wirtschaftsexperte Dr. Boris Weirauch: „Nachdem Grün-Schwarz keinen Wert auf eine anständige Bezahlung bei öffentlichen Aufträgen zu legen scheint, legen wir einen Gesetzentwurf vor, der das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz erheblich verbessert.“

SPD-Fraktions- und Landeschef Andreas Stoch erklärt hierzu: „Wir dürfen nicht akzeptieren, dass bei öffentlichen Aufträgen in Baden-Württemberg oftmals nicht mehr als der bundesweite Mindestlohn bezahlt wird. Wer in Stuttgart und Mannheim arbeitet, braucht mehr zum Leben als in Schwerin und Meuselwitz! Tagsüber die Stadthalle renovieren und abends nicht wissen, wie man die Miete für den nächsten Monat zusammenkratzen soll: Das sind schlicht unhaltbare Zustände. Ohne anständige Gehälter und Tariftreue kann es künftig keine öffentlichen Aufträge in Baden-Württemberg geben!“, so Stoch.

Stoch weiter: „Ein vergabespezifischer Mindestlohn in Höhe der Einstiegsstufe im TV-L ist dabei der wichtigste Punkt. Dazu kommen weitere Regelungen zur Tariftreue, die vielen Beschäftigten im Land zu Gute kämen. Und nicht nur das: Auch die Wirtschaft in Baden-Württemberg würde davon profitieren, wenn bei öffentlichen Aufträgen höhere Anforderungen an Auftragnehmer bestehen. Gegen die Billigkonkurrenz mit Dumpinglöhnen haben viele einheimische Betriebe oftmals keine Chance. Wenn aber die öffentliche Hand Tariftreue und Mindestlöhne einfordert, gleichen sich die Bedingungen an.“

„Die öffentliche Hand muss mit gutem Beispiel vorangehen und bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen auf anständige Löhne bestehen! Grün-Schwarz muss Farbe bekennen: Welchen Stellenwert haben gute Arbeitsbedingungen und ein fairer Wettbewerb für das Land?“, so Stoch.

Aus Sicht von Dr. Boris Weirauch ist die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns zwingend, wenn die öffentliche Hand ihrer Verantwortung für Gehälter, von denen man in Baden-Württemberg leben kann, gerecht werden will: „Deshalb ist die Orientierung an der Einstiegsstufe des TV-L ein guter Ansatz. Findet unser Gesetzentwurf eine Mehrheit, wird die Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen ab dem Jahr 2021 bei 12,77 Euro Stundenlohn* festgesetzt.“

Weirauch weiter: „Auch wenn die öffentliche Hand sich am Markt behaupten muss, kann Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Menschen ausgetragen werden, die in Aufträgen für Staat und Kommunen arbeiten. Wenn es nach der SPD geht, soll es künftig auch möglich sein, auf Landesseite Regelungen zu treffen, dass sich auch nicht-tarifgebundene Unternehmen an Tarifverträgen orientieren müssen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bemühen. Es darf sich für Unternehmen nicht bezahlt machen, Tarifverträge nicht anzuwenden. Ebenso wenig kann es angehen, dass öffentliche Auftraggeber Aufträge neu ausschreiben und dabei Anreize geben, tarifliche Schlechterstellungen vorzunehmen. Zuletzt empfinden wir es als Selbstverständlichkeit, dass entsprechende Regelungen auch kontrolliert werden. Es reicht nicht, dass Auftragnehmer schlicht bestätigen, es laufe schon nach Recht und Gesetz ab. Da muss schon auch mal genau kontrolliert werden.“

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wird in der heutigen Plenarsitzung erstmals beraten.

*Stundenlohn berechnet auf Basis eines Jahresbruttoeinkommens inkl. Jahressonderzahlung.

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